AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR DEN FERNABSATZ- UND ONLINE-VERTRIEB
„MILLENNIUM GOLD“

1. Informationspflicht
millennium-gold.de bzw. millennium-gold.com sind Onlinehandelsplattformen der Bontrust Finance GmbH („Bontrust“), Registergericht: Amtsgericht Hamburg zu HRB-Nr. 109784; Dorotheenstraße 97a in 22301 Hamburg; Tel.: 040 / 73435921; Fax: 040 /734 359 22.

2. Vertragspartner, Vertragsabschluss
Bontrust tritt lediglich als Vermittler auf. Ein mögliches Vertragsverhältnis bezüglich der auf vorgenannten Onlinehandelsplattformen angebotenen Leistungen kommt unter Beachtung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich mit der Firma Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG (Gutenbergstraße 23 in 49076 Osnabrück, nachfolgend „Künker“) zustande.

3. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen, Angebote, Ankäufe, Lieferungen und sonstigen Handelsgeschäfte im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern (§§ 13, 14 BGB, nachfolgend „Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“). Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung bzw. Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden und der Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Künker bzw. Bontrust dies schriftlich bestätigen. Sollten trotz vorstehender Regelungen Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten diese Bedingungen vorrangig. Für künftige Geschäftsbeziehungen bedarf es keiner nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung dieser Bedingungen.

4. Vertragsabschluss
Der Kunde bestellt/verkauft durch Eingabe auf vorgenannten Onlinehandels-plattformen; vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufangebotes werden dem Kunden nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden. Die vom Kunden durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses Angebot kann innerhalb von drei Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware innerhalb derselben Frist angenommen werden. Erst mit schriftlicher Annahme des Angebotes kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Die Nichtannahme von Angeboten des Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Waren. Bei einem Ankaufsgeschäft kommt ein Vertrag erst nach Übersendung der Ware an die Firma Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG (Gutenbergstraße 23 in 49076 Osnabrück, nachfolgend „Künker“) und deren positiver Überprüfung auf Echtheit und wieder verwertbaren Zustand der Ware durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung zustande. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei eMail oder Fax diese Form wahren.

5. Widerrufsrecht
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanz- und Rohstoffmarkt Schwankungen unterliegen, auf die der Unternehmer kein Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

6. Bestellmenge
Die Bestellmenge für einen Bestellvorgang ist auf drei Münzsets beschränkt.

7. Preise und Zahlung
Die Leistungsangebote (Verkauf, Ankauf etc.) und Preise sind freibleibend und unverbindlich, soweit die betreffende Angabe nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Preise sind verbindliche Endpreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer (Anlagegold in Barren- oder Münzform i.S.v. § 25c UStG ist steuerfrei); sie verstehen sich zzgl. Versandkosten. Sofern die Lieferung von sonstigen Leistungen vereinbart wurde, sind diese zusätzlich zu vergüten. Der Kunden erhält per Email eine Auftragsbestätigung in HTML-Form, die den Rechnungsbetrag sowie die Bestellnummer enthält; der dort ausgewiesene Rechnungsbetrag ist sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 3 Valutatagen zahlbar; danach kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Lieferung erfolgt gegen vollständige und unwiderrufliche Vorkasse im bargeldlosen Überweisungsverfahren. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet; handelt der Kunde bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und somit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt ein Verzugszinssatz von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät ein Kunde in Verzug, können sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig gestellt werden. Die Gewährung von Skonti, Boni und/oder Rabatten ist in diesem Falle hinfällig. Darüber hinaus besteht das Recht, noch nicht vollständig ausgeführte Leistungen einzustellen und die weitere Leistungserbringung von Vorauszahlungen abhängig zu machen, ebenso vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Künker bzw. uns anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit dieselben Voraussetzungen vorliegen und sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Inlandsversand gilt eine Versandkostenpauschale von € 15,00. Bei EU-Versand (inkl. Schweiz) gilt eine Versandkostenpauschale von € 19,00, soweit eine Vereinbarung mit einem Wertelogistiker vorliegt, die den Wartenwert der bestellten Ware voll versichert. Eine Lieferung in ein Land, mit dem keine Warenversicherungs-Vereinbarung vorliegt, kann abgelehnt werden. Bei offensichtlichen Preisirrtümern kann der zutreffende Preis berechnet werden. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss (Ziffer 2.2) auf das angegebene Konto des Kunden überwiesen.

8. Lieferung, Gefahrübergang
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Sofern technische Fragen für die Lieferung der Ware zu klären sind, beginnt die vereinbarte Lieferzeit erst mit Klärung dieser Fragen. Die Lieferung erfolgt durch Künker innerhalb von 3 Werktagen nach Kontogutschrift des Kaufbetrages an die vom Kunden angegebene Lieferadresse; Künker kann die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma nach eigenem Ermessen bestimmen. Die Ware wird für den Versand ausreichend versichert. Liegt die Lieferadresse im Ausland, so hat der Kunde sämtliche mit dem Umstand der Lieferung ins Ausland im Zusammenhang stehenden Kosten wie z.B. Zölle und Steuern zu tragen und eventuell erforderliche Ausfuhrgenehmigung auf eigene Kosten einzuholen. Die Erbringung von Teillieferungen ist zulässig, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Teilerfüllung des Vertrages für ihn nutzlos oder ohne Interesse ist. Im Hinblick auf Gefahrübergang, Leistungsstörungen und Zahlungspflichten gilt eine berechtigte Teillieferung als selbständige Leistung. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über; der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, sobald die Sendung an ein Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager von Künker verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen aufgrund anderer unvorhergesehener und nicht von uns bzw. der Firma Künker zu vertretenden Umstände führen nicht zu einem Verzug. Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Veränderung länger als einen Monat, so sind beide Parteien nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit dem Kunden vereinbarten Preis aus. Nimmt der Kunde die verkaufte Ware ohne berechtigten Grund nicht an, kann Schadensersatz verlangt werden, wobei 15 % des Kaufpreises als pauschalierter Schadensersatz vom Kunden zu leisten ist. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der entstandene Schaden geringer oder dass uns kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei der pauschalierte Schaden hierauf angerechnet wird.

9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten (Vorbehaltsware) bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden kann die Ware zurückgenommen werden, es sei denn, eine solche Rücknahme ist wegen der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden nicht gestattet. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Künker kann nach der Rücknahme die Kaufsache verwerten; der Verwertungserlös wird auf offene Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, abzüglich angemessener Verwertungskosten. Die Regelungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritten hat der Kunde Künker unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage nach § 771 ZPO (Dritt-Widerspruchsklage) erheben kann. Der Kunde haftet Künker gegenüber für die Kosten einer solchen Rechtsverfolgung. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für Künker vor, ohne dass für Künker daraus Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Künker gehörenden Waren, steht Künker der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind der Kunde und Künker uns darüber einig, dass der Kunde Künker im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Künker verwahrt. Wird die Kaufsache mit Künker nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Künker das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt das Miteigentum als übertragen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt Künker hiermit bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen in voller Höhe ab. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an Künker ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht Künker gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Künker nimmt diese Abtretungen hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet Künker sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Künker kann verlangen, dass der Kunde Künker die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

10. Mängelansprüche
Die Echtheit der angebotenen Goldmünzen wird gewährleistet. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Kunde ordnungsgemäß seiner Prüfungs- und Rügepflicht nachgekommen ist. Für Unternehmer gilt § 377 HGB; Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen (bezogen auf die Absendung der Mängelanzeige), nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 12 Monaten (bezogen auf die Absendung der Mängelanzeige) Künker gegenüber schriftlich anzuzeigen; maßgebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Mängel der gelieferten Ware werden von Künker behoben. Dies geschieht nach Wahl von Künker durch kostenfreie Mängelbeseitigung in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen werden von Künker getragen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Kein Mangel sind kleinere Kratzer auf den Münzen, da es sich bei der Ware um historische Anlagemünzen handelt. Kann der Mangel von Künker nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus sonstigen Grund fehlgeschlagen, kann der Kunde das Entgelt herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt nachfolgende Ziffer 9. Von einer fehlschlagenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Künker hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung hatte, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von Künker verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware; sie erlöschen, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an der Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Künker vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden nicht auf dem Eingriff oder der Reparatur beruht. Mängelansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn der Kunde Betriebsanweisungen für die Ware nicht befolgt oder diese in ungeeigneter oder unsachgemäßer Weise einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch die genannten Umstände verursacht ist.

11. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen oder Buchungen
Künker kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, eine Zahlungseinstellung vorliegt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird, in den Fällen der Unmöglichkeit der vermittelten Ware sowie in Fällen höherer Gewalt. Tritt Künker nach vorstehender Ziff. 8.1 vom Vertrag zurück oder kann eine Bestellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, so hat der Kunde für die Aufwendungen von Künker sowie den entgangenen Gewinn eine pauschalierte Entschädigung von 15 % des jeweiligen Kaufpreises zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der entstandene Schaden geringer ist oder dass Künker kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei der pauschalierte Schaden hierauf angerechnet wird.

12. Schadensersatz
Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziff. 9 beschränkt. Künker haftet unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Künker oder eines seines gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet Künker unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Künker nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch das 4fache des Kaufpreises. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Künker nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare- und Folgeschäden. Soweit die Haftung nach dieser Ziff. 9 beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Künker. Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

13. Verwendung von Kundendaten
Künker ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, die die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten.

14. Haftungsausschluss für Hyperlinks
Soweit vorgenannte Internetseiten auf Internetseiten Dritter verweisen (Links), weisen wir darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung fremder Internetseiten haben, auf die wir über einen Link verweisen. Wir machen uns die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen und distanzieren uns ausdrücklich von solchen Inhalten.

15. Sonstiges
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Osnabrück. Künker ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Regelung hat nicht nur deklaratorischen Charakter und gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Befreiungen durch mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages mit dem Kunden berührt nicht deren Wirksamkeit im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke haben die Vertragspartner unverzüglich eine angemessene Neuregelung zu beschließen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.